Petition an den Landtag in Niedersachsen

Datum: 22.03.2004

Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Petition: Volksgruppe der Friesen – Minderheitenschutz in Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Angehöriger der Volksgruppe der Friesen möchte ich Sie darum bitten, den Status der Friesen im Land Niedersachsen in die Verfassung aufzunehmen. 
Am 10.09.1997 hat Deutschland das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (ETS 157) des Europarates ratifiziert. Das Übereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppe der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit angewendet. Es trat am 01.02.1998 in Kraft. Die Mitgliedstaaten des Europarates haben damit zum Schutz nationaler Minderheiten verbindliches Völkerrecht geschaffen.
Der Artikel 5 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein betrifft die nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Der Absatz 2 besagt, die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.
Die Verfassung des Landes Brandenburg hat im Art. 25 die Rechte der Sorben (Wenden) festgelegt. Ihre Rechte werden durch ein zusätzliches Gesetz geregelt.
Nur das Land Niedersachsen, welches als drittes Bundesland eine nationale Volksgruppe aufweist, erwähnt diese nicht in der Landesverfassung.
Ich meine, daß damit die Friesen in Niedersachsen gegenüber den Friesen in Schleswig-Holstein benachteiligt sind. Es geht sogar soweit, das in der Nds. Verfassung nur die Rede vom Volk der Niedersachsen ist. Die Friesen sind aber keine Sachsen. 
Ich bitte Sie deswegen zu prüfen, inwieweit Niedersachsen dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Brandenburgs auf dem Gebiet des verfaßten Minderheitenschutzes folgen kann.

Hochachtungsvoll

Antwortschreiben vom 23.06.2004

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