| Petition an den Landtag in Niedersachsen
Datum: 22.03.2004
Präsident des Niedersächsischen
Landtages
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Petition: Volksgruppe der Friesen
– Minderheitenschutz in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Angehöriger der Volksgruppe
der Friesen möchte ich Sie darum bitten, den Status der Friesen im
Land Niedersachsen in die Verfassung aufzunehmen.
Am 10.09.1997 hat Deutschland
das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (ETS 157)
des Europarates ratifiziert. Das Übereinkommen wird auch auf die Angehörigen
der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppe der Friesen deutscher
Staatsangehörigkeit angewendet. Es trat am 01.02.1998 in Kraft. Die
Mitgliedstaaten des Europarates haben damit zum Schutz nationaler Minderheiten
verbindliches Völkerrecht geschaffen.
Der Artikel 5 der Verfassung
des Landes Schleswig-Holstein betrifft die nationalen Minderheiten und
Volksgruppen. Der Absatz 2 besagt, die kulturelle Eigenständigkeit
und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen
stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben
Anspruch auf Schutz und Förderung.
Die Verfassung des Landes Brandenburg
hat im Art. 25 die Rechte der Sorben (Wenden) festgelegt. Ihre Rechte werden
durch ein zusätzliches Gesetz geregelt.
Nur das Land Niedersachsen,
welches als drittes Bundesland eine nationale Volksgruppe aufweist, erwähnt
diese nicht in der Landesverfassung.
Ich meine, daß damit die
Friesen in Niedersachsen gegenüber den Friesen in Schleswig-Holstein
benachteiligt sind. Es geht sogar soweit, das in der Nds. Verfassung nur
die Rede vom Volk der Niedersachsen ist. Die Friesen sind aber keine Sachsen.
Ich bitte Sie deswegen zu prüfen,
inwieweit Niedersachsen dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Brandenburgs
auf dem Gebiet des verfaßten Minderheitenschutzes folgen kann.
Hochachtungsvoll
Antwortschreiben vom 23.06.2004
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